Meldung
Achtung: Stornierungen sind in der Wintersaison nur bis zu 48 Stunden vorher möglich!
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB: Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Tennishalle Hoisbüttel GmbH (Bullenredder 11 in 22949 Ammersbek), im weiteren Tennishalle genannt.

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften: Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB der Tennishalle in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

3. Zutritt zur Halle: Die Öffnungszeiten der Halle sind identisch mit den buchbaren Plätzen. Der Zugang des Mieters wird durch ein elektronisches Schloss oder einen Schlüssel geregelt.

4. Vermietung der Plätze
4.1. Allgemeines: Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

4.2. Einzelstunden: Buchungen von Einzelstunden erfolgen über das Online-Buchungssystem oder per E-Mail. Für gebuchte Einzelstunden besteht eine Zahlungsverpflichtung. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt.

4.3. Abonnements: Abonnements können vor der Saison abgeschlossen werden. Sie gelten für den in der Rechnung ausgeschrieben Zeitraum / Spieltage. Mit dem Begleichen der Rechnung werden die dort ausgeschrieben Tage als korrekt anerkannt. Sofern in der Rechnung nicht anders benannt muss das Abonnement vor dem ersten Spieltag bezahlt werden. Ein Abonnement kann bis zum 01. Juli verlängert werden. Danach kann der Zeitraum an andere Spieler vergeben werden.

4.4. Spieleinheit: Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Uhr in der Halle. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Ein Weiterspielen erzeugt automatisch eine Buchung und wird dementsprechend berechnet.

4.5. Preise: Es gelten die im Online-Buchungssystem und im Aushang in der Halle angegebenen Preise. In der Platzmiete ist die Benutzung des gemieteten Platzes inklusive Benutzung der Umkleiden und Duschen enthalten. Die Beleuchtung ist im Mietpreis enthalten.

5. Zahlungsweisen

5.1. SEPA-Lastschrift Mandat: Zahlungsverpflichtungen werden am Ende eines jeden Monats mit dem erteilten SEPA-Lastschrift Mandat beglichen, sofern der Spieler ein Mandat erteilt hat und bei der Buchung das SEPA-Lastschrift-Verfahren gewählt hat.

5.2. Rechnung: Zahlungsverpflichtungen für Einzelstunden und Abonnements werden per Rechnung und Banküberweisung des Mieters beglichen.

5.3. Abweichung: Bei begründeten Einzelfällen kann im beiderseitigen Einverständnis von den Zahlungsweisen abgewichen werden.

6. Benutzungsvorschriften

6.1. Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.

Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für die, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.

6.2. Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet.

6.3. Das Anbringen von Plakaten usw. ist nur nach Genehmigung gestattet.

6.4. Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen mit allen Wertgegenständen mit an die Plätze zu nehmen.

6.5. Es dürfen keine Speisen oder Getränke, außer Wasser mit in die Halle genommen werden.

6.6. Das Rauchen ist in der Halle und in den Nebenräumen generell verboten! Dieses gilt auch für E-Zigaretten.

6.7. Jeder Besucher und Benutzer der Tennishalle hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

6.8. Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden. Das Tragen von roten Sandplatzschuhen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden und Verunreinigungen durch ungeeignetes Schuhwerk haftet der Träger dieser Schuhe.

6.9. Das Spielen mit Tennisbällen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen und nicht im restlichen Hallenbereich oder den anderen Räumlichkeiten gestattet.

6.10. Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.

6.11. Minderjährigen ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Tennishalle.

6.12. Eltern haften für ihre Kinder.

6.13. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.

6.14. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

7. Hausrecht und Haftungsausschluss: Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und der Tennishalle, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern von der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl / Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art in der Halle, auf den Außenanlagen und auf dem Parkplatz, sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

8. Zuwiderhandlungen: Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

9. Nicht bespielbare Plätze: Sollte ein Platz nicht bespielbar sein, werden die verpassten Stunden erstattet. Außer es handelt sich um "höhere Gewalt" oder Anweisungen / Entscheidungen von Behörden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Insbesondere gibt es keinen Anspruch auf einen Ersatz-Spielort.

10. Gerichtsstand: Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Firma als vereinbarter Gerichtsstand.

11. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.


Ammersbek, 01.10.2018
Tennishalle Hoisbüttel GmbH